Europäischer Kongress 2012
Gemeinsame Erklärung zum Europäischen Kongress
»Zukunftsaussichten der Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristischer Unternehmen in der EU
«vom 16. – 19. Oktober 2012 in Usedom
(Referatsband mit PDF-Dateien vom Kongreß)
Einheitliche Europäische Qualitätsnormen für Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa
Präambel: Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa
- Kur- und Erholungsorte sowie gesundheitstouristische Unternehmen in Europa sind gesundheits- und tourismuspolitisch ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer jeweiligen Heimatländer wie auch ganz Europas. Sie stellen sowohl einen erheblichen sozialen- als auch ökonomischen Faktor dar.
- Die Vielfalt der europäischen Heilbäder, Kurorte und gesundheitstouristischen Unternehmen und die Breite ihres Angebots an ortsgebunden Heilmitteln und anderen Leistungen ist eine besondere Stärke und ein Anziehungspunkt für Gäste und Patienten aus Europa und auch anderen Kontinenten. Dabei spielt ihre Lage in attraktiver Landschaft mit ausgezeichneten Umweltbedingungen eine besondere Rolle.
- Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa dienen der Erholung und Prävention, der Wiederherstellung der Gesundheit sowie der optimalen und nachhaltigen körperlichen und auch psychischen Entspannung.
Qualität als Schlüsselfaktor für die Zukunft der Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristischer Unternehmen in Europa
1. Heilbäder, Kurorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa sollen durch transparente, vergleichbare Strukturen sowie Qualitätsmaßstäben auf staatlichen bzw. gesetzlichen Grundlagen anerkannt sein, die auf der Basis ortsgebundener Heilmittel beruhen, wobei national und regional anerkannte Behandlungsformen zu berücksichtigen sind.
2. Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa sollen vergleichbaren Qualitätskriterien/-normen für Präventions- und Rehabilitationsangebote unterliegen, die den sachgerechten Umgang und die landesspezifischen Besonderheiten mit ortsgebundenen Heilmitteln berücksichtigen.
3. Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa haben für Prävention und Rehabilitation ganzheitliche komplexe Behandlungskonzepte erarbeitet. Die Angleichung und Vereinheitlichung des europäischen Rechts muss landestypische rechtliche Unterschiede und Verfahrensweisen bei der Anwendung ortsgebundener Heilmittel berücksichtigen4. Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa halten zunehmend Wellnessangebote vor, deren Wirkungsweisen gesundheitsfördernd ausgerichtet und die qualitativ hochwertig und einwandfrei sein sollen, um eine klare Abgrenzung gegen anderweitige Angebote zu sichern und die herausragende Reputation der anerkannten Heilbäder, Kurorte und gesundheitstouristischen Unternehmen zu sichern und zu erhalten.
5. Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa werden durch ihre natürliche Lage, ihr Erscheinungsbild und durch ihre Ausstattung geprägt. Dies trägt zur Vielfalt von Kur- und Erholungsorten in Europa bei. Der Erhalt dieser Vielfalt muss als Teil der Qualitätspolitik verstanden werden.6. Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa sind Dienstleister, die sowohl dem gesundheitlichen Anliegen in Struktur- und Prozess als auch der Servicequalität, im Sinne einer guten Ergebnisqualität gerecht werden müssen.
7. Kur- und Erholungsorte und gesundheitstouristische Unternehmen in Europa sollen nicht nur den Ansprüchen an die Qualitätsparameter der gesundheitlichen Behandlung gerecht werden, sondern darüber hinaus mit hochqualitativen Angeboten in Sport, Kultur und Kunst die Erwartungen der Gäste voll und ganz erfüllen.


Seeheilbad Heringsdorf, vom 18. Oktober 2012



