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Heilbäder

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Die Anerkennung als Heilbad setzt voraus:
  1. Verfügbarkeit natürlicher, wissenschaftlich anerkannter und durch Erfahrung kurmäßig bewährter Heilmittel des Bodens,
  2. eine Praxis eines Badearztes,
  3. klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die gemäß meteorologischen und lufthygienischen Standards überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
  4. Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Heilmittel,
  5. Kurpark, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren,
  6. während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten,
  7. Kommunikations- und Informationseinrichtung.

Die Anerkennung als Ort mit Heilquellen- oder Peloidkurbetrieb setzt voraus:
  1. Verfügbarkeit eines natürlichen, wissenschaftlich anerkannten und durch Erfahrung kurmäßig bewährten Heilwassers oder Peloides,
  2. klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
  3. Einrichtung zur Abgabe der Kurmittel,
  4. Tätigkeit mindestens eines Badearztes,
  5. vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen.
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