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Seebäder

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Die Anerkennung als Seebad setzt voraus:
  1. Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein,
  2. klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen,
  3. mindestens eine Arztpraxis,
  4. einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird,
  5. Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport.
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