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Erholungsorte

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Die Anerkennung als Erholungsort setzt voraus:
  1. eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage mit lufthygienischen Verhältnissen, die die Erholung unterstützen,
  2. einen entsprechenden Ortscharakter sowie die Erhaltung der landschaftlichen Strukturen unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes,
  3. für die Erholung geeignete Einrichtungen sowie Lese- und Aufent­haltsräume,
  4. Radwege, erschlossenes Wanderwegenetz, Möglichkeiten für Sport und Spiel,
  5. Bademöglichkeit; diese muss bewacht sein, wenn die Lage an einem Badegewässer kennzeichnend für den Erholungsort ist.
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