Geschäftsstelle des Bäderverbandes M-V e.V.
Rostocker Straße 3
18181 Graal-Müritz
Tel.: 038206 78850
Fax: 038206 78851
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Kneipp-Kurorte
zu den Qualitätsmerkmalen >>
Die Anerkennung als Kneipp-Kurort setzt voraus:
- verschiedenartige Einrichtungen zur Durchführung von wissenschaftlich anerkannten hydrotherapeutischen Kuren, insbesondere nach Kneipp, in mindestens drei Kurbetrieben mit stationärem Anteil,
- wissenschaftlich anerkannte und durch Erfahrung bewährte klimatische Eigenschaften und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden,
- mindestens eine Praxis eines Badearztes,
- Betreuung durch Physiotherapeuten, Krankengymnasten oder Personen mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Masseur und medizinischer Bademeister",
- Kurpark, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Spiel-, Sport- und Liegewiesen sowie Waldanlagen mit gekennzeichnetem Wegenetz für Terrainkuren,
- während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten.




